AGB
DSA Daten- und Systemtechnik GmbH
1 Geltungsbereich
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Softwarelizenzen sowie deren Wartung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Ergänzend gelten unsere Verrechnungssätze in der jeweiligen bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
1.3 Da unsere Produkte nicht für Endverbraucher bestimmt sind, gelten unsere AGB nur gegenüber Unternehmern.
1.4 Gegenbestätigungen unseres Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.5 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unserem Kunden
2 Angebot
2.1 In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 42 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden, es sei denn, im Angebot sind andere Bindefristen aufgeführt.
2.2 An sämtlichen Informationen und übergebenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
2.3 Zur Erstellung von Angeboten, zur Erbringung von Leistungen, zum Erwerb des Nutzungsrechts der Software oder zur Erbringung von Wartung zu berücksichtigende gesetzliche bzw. behördliche Forderungen sind uns durch den Anfragenden bzw. unseren Kunden bekannt zu machen.
3 Vertragsabschluss
3.1 Ein Vertrag kommt ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Umfang unserer Leistungen wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung nebst ihren schriftlichen Anlagen abschließend bestimmt.
3.2 Angaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich beabsichtigte Erklärung.
3.3 Die Software kann bei Umstellung auf eine größere CPU (MIPS) oder zusätzliche Rechner am Einsatzort unseres Kunden gegen Zahlung des entsprechenden Unterschiedsbetrages (Lizenz und Wartung) laut dann gültiger Preisliste erworben werden. Wir behalten uns vor, Verwaltungsgebühren für die Umstellung zu erheben.
3.4 Wir behalten uns vor, bei der Auftragsumsetzung von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung abzuweichen, wenn rechtliche oder technische Normen bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen.
3.5 Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn wir insoweit unser Einverständnis erklärt haben. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
4 Preise
4.1 Die Preise des Angebots gelten nur bei Bestellung des vollen Umfangs der angebotenen Leistungen.
4.2 Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und die Rücknahme der Verpackung.
4.3 Die Preise gelten netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.4 Bei Leistungen innerhalb der Europäischen Union hat unser Kunde zum Nachweis seiner Befreiung von der deutschen Umsatzsteuer seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer rechtzeitig vor dem vertraglich vereinbarten Liefertermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung behalten wir uns die Berechnung der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor.
4.5 Stellt sich nach der Berechnung heraus, dass unsere erbrachte Leistung im Empfängerland nach dortigem Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerpflichtig ist, sind wir berechtigt, die Umsatzsteuer nachzuberechnen.
4.6 Alle Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit der Leistung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde zu tragen. Bereits durch uns entrichtete Beträge sind gegebenenfalls vom Kunden an uns zu erstatten.
5 Leistungsfrist
5.1 Die Einhaltung der vereinbarten Leistungsfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und dem Besteller geklärt sind und dieser alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
5.2 Die Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise unsere Meldung der Abnahmebereitschaft.
5.3 Die Einhaltung der Leistungsfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich erkennbar abzeichnende Verzögerungen teilen wir mit.
5.4 Ist die Nichteinhaltung der Leistungsfrist auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe, Verzögerung des Erhalts staatlicher Genehmigungen oder sonstige außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse zurückzuführen, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt auch, falls wir mit der Erbringung unserer Leistung in Verzug sein sollten. Sich erkennbar abzeichnende Verzögerungen teilen wir mit.
6 Leistung
6.1 Bei Lieferungen gelten die INCOTERMS 2020, es gilt die Lieferbedingung EXW DSA Daten- und Systemtechnik Aachen. Die Gefahr geht gemäß der Lieferung im Sinne der INCOTERMS an unseren Kunden über.
6.2 Bei Softwarelizenzen und deren Wartung geht die Gefahr mit Lieferung der Softwarelizenz bzw. Abnahme der Wartung an unseren Kunden über.
6.3 Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit Abnahme des Werks an unseren Kunden über.
6.4 Verzögert sich oder unterbleibt die Lieferung oder Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Lieferbereitschaft bzw. der Abnahmebereitschaft auf unseren Kunden über.
6.5 Auf Wunsch unseres Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung durchgeführt oder versichert.
6.6 Unser Kunde hat auf seine Kosten die für seine Verwendung der Produkte und Softwarelizenzen erforderlichen Genehmigungen, Ex- und Importpapiere zu beschaffen.
7 Unsere Rechte bei Softwarelizenzen
7.1 Für die im Lieferumfang enthaltenen Softwareprodukte unserer Lieferanten gelten deren Geschäftsbedingungen vorrangig. Sollten diese nicht vorliegen, lassen wir sie unserem Kunden auf Anfrage zukommen. Ergänzend zu den Geschäftsbedingungen unseres Lieferanten gelten unsere Bedingungen. Im Falle der Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen unseres Lieferanten gelten unsere Bedingungen.
7.2 Unser Kunde erhält an unseren Softwareprodukten sowie der zugehörigen Dokumentationen auf Dauer ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.
7.3 Sämtliche Urheberrechte hinsichtlich der Software dieses Vertrages verbleiben bei uns. Unser Kunde und wir sind uns einig, dass wir als Inhaber sämtlicher Urheberrechte an der Software anzusehen sind, unabhängig davon, ob die Software wirksam Patentschutz oder Copyrightschutz genießt oder nicht.
7.4 Der Quellcode (Quellprogramm) der hergestellten Software verbleibt bei uns, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt. Stellen wir das Lizenzmaterial nur in Maschinensprache (Objektcode) zur Verfügung, so ist eine, auch nur teilweise, (Rück-)Umwandlung in Quellensprache (Source Code) nicht zulässig.
7.5 Alle im Vertrag aufgeführten Lizenzen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung durch unseren Kunden weder übertragen noch weitergegeben werden. Wir dürfen die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Voraussetzung einer Zustimmung ist, dass der Dritte sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Bei einem begründeten Verdacht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen, ist eine Übertragung ausgeschlossen.
7.6 Unser Kunde verpflichtet sich, mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns dafür Sorge zu tragen, dass die Software und das dazugehörige Material nur für seinen eigenen internen Gebrauch gemäß dem Inhalt des Vertrages genutzt werden und weder Dritten zur Kenntnis gelangen noch von diesen genutzt werden.
8 Nutzungsrecht unserer Softwarelizenzen
8.1 Die Nutzung darf nur durch unseren Kunden mit Daten unseres Kunden und nur am vertraglich vereinbarten Einsatzort und auf dem vertraglich vereinbarten Rechner erfolgen. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen ist nur mit unserer vorherigen schriftlicher Zustimmung zulässig. Die Änderung des Einsatzortes unter sonst gleichbleibenden Bedingungen ist zulässig. Unser Kunde ist verpflichtet, unmittelbar nach einer solchen Änderung alle Kopien am vorherigen Einsatzort zu vernichten bzw. zum neuen Einsatzort zu verbringen und uns hiervon schriftlich zu informieren.
8.2 Unser Kunde ist nicht befugt, selbst oder durch Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung die Software in irgendeiner Form zu vervielfältigen, ausgenommen für Archivzwecke. Im Notfall darf zu Zwecken der Erhaltung oder Rekonstruktion ein Ausweichrechner verwendet werden. Kopien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
8.3 Eine Veränderung oder Bearbeitung der Software durch unseren Kunden in Eigenarbeit ist nicht zulässig. Veränderungen oder Bearbeitung können nur von uns gegen ein angemessenes Entgelt ausgeführt werden. Unser Kunde darf einen Dritten beauftragen, wenn wir den Auftrag nicht ausführen können oder möchten. Zur Prüfung der Auftragsübernahme durch uns wird eine Frist von 3 Wochen bestimmt.
8.4 Unserem Kunden ist untersagt, die Seriennummer oder für Programmidentifikationen dienende Merkmale zu entfernen oder zu ändern.
9 Software-Wartung
9.1 Wir werden im Rahmen des Wartungsvertrages die Software auf funktionsfähigem Stand halten, entsprechend der Spezifikationen des mit dem Objektcode der Software mitgelieferten Benutzerhandbuches.
9.2 Lizenzen werden – sofern nicht schriftlich etwas anderes bestimmt wurde - nur zusammen mit einem Wartungs- und Supportpaket (nachfolgend „Wartung" genannt) verkauft.
9.3 Wir werden unserem Kunden folgende Leistungen im Rahmen der Wartung und nach erfolgter Zahlung der Wartungsgebühren erbringen:
- Nach unserer Wahl die Beseitigung der reproduzierbaren Fehler in der Software und der zur Verfügung gestellten Dokumentation oder die Nennung von Maßnahmen zur Umgehung der temporären Überbrückung von Fehlern.
- Abhängig vom Wartungsvertrag Übersendung der jeweils jüngsten Fassung der Software und der jeweils neuesten Änderungen vorhandener Fassungen (Patches oder Updates) auf dem vereinbarten Datenträger nach erfolgter Bestellung unseres Kunden und Übersendung der entsprechenden Dokumentation.
- Telefonische Unterstützung bei auftretenden, von unserem Kunden genau beschriebenen Softwareproblemen. Wir sorgen dafür, dass seine Meldestelle (Helpdesk) im Falle solcher Probleme werktäglich (Mo-Fr) von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ) telefonisch erreichbar ist.
9.4 Die Wartungsgebühr ist jeweils vor Anfang der Wartungsperiode zur Zahlung fällig und ist ab Lieferdatum für ein ganzes Jahr gültig.
9.5 Die Wartung kann ab dem zweiten Laufjahr von beiden Vertragsparteien unter Berücksichtigung einer Frist von 3 Monaten vor Beginn einer Wartungsperiode in schriftlicher Form gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Wartung automatisch für ein weiteres Jahr.
9.6 Solange unsere Software von uns gewartet wird, werden wir die Software korrigieren, ersetzen oder erforderliche Maßnahmen ergreifen, um rechtzeitig mitgeteilte Softwarefehler zu beheben.
9.7 Fehlerbehebungen werden unverzüglich durch uns begonnen und, in Abhängigkeit von Dringlichkeit und technischer Lösbarkeit, schnellstmöglich abgeschlossen. Stellt es sich heraus, dass ein von uns bearbeiteter Fehler kein Fehler in der gelieferten Software ist bzw. nicht von uns verursacht wurde, ist unser Kunde verpflichtet, uns die Kosten der Fehlerbeseitigung auf der Basis unserer Verrechnungssätze zu erstatten.
10 Arbeiten auf dem Gelände unseres Kunden
Bei Arbeiten, bei denen unsere Mitarbeiter oder unsere Beauftragten auf dem Gelände unseres Kunden arbeiten, gilt Folgendes:
10.1 Unser Kunde hat unser Personal auf seine Kosten über bestehende Sicherheitsvorschriften und Gefahren zu unterrichten und alle zum Schutz von Personen und Sachen am Arbeitsplatz notwendigen Maßnahmen zu treffen.
10.2 Unser Kunde hat unser Personal bei der Durchführung der Arbeiten auf seine Kosten im erforderlichen Umfang zu unterstützen und erforderliche Hilfeleistungen zu erbringen, wie etwa Vorbereitung der Baustelle bzw. Arbeitsplätze, Bereitstellung von Werk- und Hebezeugen, Bereitstellung von Wasser, Elektrizität und Netzwerkanbindung etc.
10.3 Die Hilfeleistung unseres Kunden muss gewährleisten, dass unsere Arbeiten sofort nach Ankunft unseres Personals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durchgeführt werden können.
10.4 Kommt unser Kunde seinen Pflichten nicht nach, sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die unserem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen.
10.5 Kann eine Leistung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, sind von uns bereits erbrachte Leistungen sowie entstandener Aufwand durch den Kunden auszugleichen.
10.6 Im Austauschverfahren ersetzte Teile werden unser Eigentum.
11 Zahlungsbedingungen
11.1 Zahlungen sind ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten zu leisten.
11.2 Zahlungen des Kunden werden 30 Tage nach Rechnungsdatum unserer Rechnung fällig. Zur Einhaltung der Frist ist der Tag der Wertstellung der Zahlung auf eines unserer Konten maßgeblich.
11.3 Kommt unser Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sind wir berechtigt, einen Verzugsschaden in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§247 BGB) der Europäischen Zentralbank, veröffentlicht durch die Deutschen Bundesbank, geltend zu machen. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.
12 Eigentumsvorbehalt
12.1 Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Mit Bezahlung der letzten Rate geht das Eigentum an der Ware ohne weiteres auf unseren Kunden über. Unser Kunde verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.
12.2 Hat unser Kunde seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt abweichend:
- Unser Kunde ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt unser Kunde hiermit im Voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt unser Kunde weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
- Verarbeitung und Umbildung unserer Ware durch unseren Kunden findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren zu (zur Zeit der Verarbeitung).
13 Gewährleistung
13.1 Ist die von uns erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand mangelhaft, fehlen zugesicherte Eigenschaften oder tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Schadhaftigkeit durch Fabrikations- oder Materialmängel ein, dürfen wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche unseres Kunden Ersatz liefern oder nachbessern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Nachbesserungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, in unserem Hause.
13.2 Wir gewährleisten, dass die Software nach Lieferung und Installierung und bei vertragsmäßiger Nutzung durch unseren Kunden auf den im Vertrag angegebenen Rechnern funktionieren wird und der von uns geleistete Service von Fachleuten ausgeführt wird.
13.3 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. Abnahme und beträgt 12 Monate. Vergehen bei Werkverträgen zwischen Lieferung und Abnahme mehr als 6 Monate, so beginnt die Gewährleistungsfrist nach Ablauf des 6. Monats nach Lieferung.
13.4 Abweichend zu den vorstehenden Ziffern gilt für den Fall, dass der Vertragsgegenstand für beide Parteien ein Handelsgeschäft im Sinne von § 343 HGB darstellt, Folgendes:
In diesen Fällen ist unser Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und ggf. vorliegende Mängel zu rügen. Mit Rüge des Mangels sind wir sodann zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Beseitigung des Fehlers oder eine ordnungsgemäße Ersatzlieferung fehl, ist unser Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung liegt erst dann vor, wenn uns mindestens dreimal innerhalb einer Frist von je drei Wochen die Beseitigung des Fehlers oder die ordnungsgemäße Ersatzlieferung nicht gelingt.
13.5 Offensichtliche Mängel können nach der Lieferung bzw. Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Ansonsten sind uns zwecks Erhaltung von Gewährleistungsansprüchen unseres Kunden derartige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten.
13.6 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
13.7 Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn unser Kunde eine entsprechend substanzielle Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
13.8 Eine Gewährleistung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
13.9 Die Regelungen der Gewährleistung unsere Leistungsbedingungen gelten nicht für den Verkauf gebrauchter Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
14 Haftung
14.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch uns beruhen, sind sowohl gegen uns als auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben unberührt.
14.2 Wir haften nicht im Falle höherer Gewalt, soweit dem gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
14.3 Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, soweit unser Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.
15 Verstoß gegen Schutzrechte
Wir haften für unsere Eigentumsrechte an der vertragsmäßig zur Verfügung gestellten Software und verpflichten uns, diese gegen alle Angriffe Dritter nach eigenem Ermessen zu verteidigen sowie unseren Kunden von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten durch die Software gegenüber unserem Kunden geltend gemacht werden.
16 Abtretbarkeit von Ansprüchen
Unser Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche, Rechte und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder abzutreten. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
17.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller inter- und supranationalen Regelungen, insbesondere des UN-Kaufrechts
17.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen uns und unserem Kunden oder aus der Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit des Vertragsverhältnisses ergeben werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Die Verhandlungssprache ist Englisch oder, wenn beide Vertragsparteien zustimmen, Deutsch.
18 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen unserem Kunden und uns nicht berührt.
Stand: 16. November 2012