AGB

1.   Geltungsbereich

1.1.    Unsere Produkte und Leistungen sind nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) bestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher nur, sofern unser Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist.

1.2.    Unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen, Softwarelizenzen und Wartungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.             

1.3.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufsbedingungen unseres Kunden wird widersprochen; solche werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung mindestens in Textform ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn unser Kunde im Rahmen seiner Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufsbedingungen verweist und wir deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich widersprochen haben.

1.4.     Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Geschäfte mit unserem Kunden.

2.  Angebote

2.1.    Sämtliche Angebote in unseren Anzeigen, Prospekten und sonstigen Veröffentlichungen – gleich in welchem Medium, gleich ob online oder offline - sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell für den Kunden ausgearbeitete Angebote halten wir uns 42 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden, es sei denn, im Angebot sind andere Bindefristen ausdrücklich genannt.

2.2.      An sämtlichen Informationen und übergebenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben. Ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

2.3.    Alle zur Erstellung von Angeboten, zur Erbringung von Leistungen, zum Erwerb des Nutzungsrechts an Software oder zur Erbringung von Wartungsleistungen zu berücksichtigende gesetzliche und/oder behördliche Forderungen und Vorgaben sind uns durch unseren Kunden bei Anfrage eines Angebots bekannt zu machen.

3.   Vertragsabschluss

3.1.    Ein Vertrag kommt ausschließlich durch unsere schriftliche oder in Textform gehaltene Auftragsbestätigung zustande. Der Umfang unserer Leistungen wird durch diese Auftragsbestätigung nebst ihren Anlagen abschließend bestimmt.

3.2.    Angaben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum oder Fehler beruhen, namentlich Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich beabsichtigte Erklärung.

3.3.    Wir behalten uns vor, bei der Auftragsumsetzung von unseren Angebotsunterlagen beziehungsweise unserer Auftragsbestätigung abzuweichen, wenn rechtliche oder technische Normen bei der Umsetzung berücksichtigt werden müssen.

3.4.    Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn wir insoweit unser Einverständnis erklärt haben. Derartige Vereinbarungen sind mindestens in Textform zu treffen.

4.   Preise

4.1.    Sämtliche Preise unserer Angebote gelten nur bei Bestellung des vollen Umfangs der angebotenen Produkte und/oder Leistungen.

4.2.    Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und die Rücknahme der Verpackung; es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen.

4.3.    Sämtliche Preise gelten netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.4.    Bei Leistungen innerhalb der Europäischen Union hat unser Kunde zum Nachweis seiner Befreiung von der deutschen Umsatzsteuer seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer rechtzeitig vor dem vertraglich vereinbarten Liefertermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung behalten wir uns die Berechnung der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor.

4.5.    Stellt sich nach der Berechnung heraus, dass unsere gelieferten Produkte und/oder erbrachten Leistungen im Empfängerland nach dortigem Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerpflichtig sind, sind wir berechtigt, die Umsatzsteuer nachzuberechnen.

4.6.    Alle Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten und/oder der Erbringung von Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde zu tragen. Bereits durch uns entrichtete Beträge sind vom Kunden an uns zu erstatten.

5.   Leistungsfrist

5.1.    Die Einhaltung einer vereinbarten Leistungsfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen uns und unserem Kunden geklärt sind und dieser alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.

5.2.    Die Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist unsere Meldung der Abnahmebereitschaft maßgebend.

5.3.    Die Einhaltung der Leistungsfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich erkennbar abzeichnende Verzögerungen teilen wir unverzüglich mit.

5.4.    Ist die Nichteinhaltung der Leistungsfrist auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe, Verzögerung des Erhalts staatlicher Genehmigungen oder sonstige außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse zurückzuführen, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt auch, falls wir mit der Erbringung unserer Leistung in Verzug sein sollten. Sich erkennbar abzeichnende Verzögerungen teilen wir unverzüglich mit.

6.   Leistung und Gefahrübergang

6.1.    Bei unseren Lieferungen gelten die jeweils aktuellen INCOTERMS; es gilt die Lieferbedingung EXW DSA Daten- und Systemtechnik Aachen. Die Gefahr geht gemäß der Lieferung im Sinne der INCOTERMS auf unseren Kunden über.

6.2.    Bei Softwarelizenzen und Softwarewartung geht die Gefahr mit Lieferung der Softwarelizenz bzw. Abnahme der Wartung an unseren Kunden über.

6.3.    Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit Abnahme des Werks an unseren Kunden über.

6.4.    Verzögert sich oder unterbleibt die Lieferung oder Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Lieferbereitschaft bzw. der Abnahmebereitschaft auf unseren Kunden über.

6.5.    Auf Wunsch unseres Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung durchgeführt oder versichert.

6.6.    Unser Kunde hat auf seine Kosten die für seine Verwendung der Produkte und Softwarelizenzen erforderlichen Genehmigungen sowie Ex- und Importpapiere zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen.

7.   Unsere Rechte bei Softwarelizenzen

7.1.   Für die im Lieferumfang enthaltenen Softwareprodukte unserer Lieferanten gelten deren Geschäftsbedingungen vorrangig. Ergänzend zu den Geschäftsbedingungen unseres Lieferanten gelten unsere Bedingungen. Im Falle der Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen unseres Lieferanten gelten unsere Bedingungen.

7.2.    Unser Kunde erhält an unseren Softwareprodukten sowie der zugehörigen Dokumentationen auf Dauer ein Einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.

7.3.    Sämtliche Urheberrechte hinsichtlich der Software verbleiben bei uns. Unser Kunde und wir sind uns einig, dass wir als Inhaber sämtlicher Urheberrechte an der Software anzusehen sind, unabhängig davon, ob die Software wirksam Patentschutz oder Copyrightschutz genießt oder nicht.

7.4.    Der Quellcode (Quellprogramm) der hergestellten Software verbleibt bei uns, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt. Stellen wir die Software nur in Maschinensprache (Objektcode) zur Verfügung, so ist eine, auch nur teilweise, (Rück-)Umwandlung in Quellensprache (Source Code) nicht zulässig.

7.5.    Alle im Vertrag aufgeführten Lizenzen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung durch unseren Kunden weder übertragen noch weitergegeben werden. Wir dürfen die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Voraussetzung einer Zustimmung ist, dass der Dritte sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Bei einem begründeten Verdacht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen, ist eine Übertragung ausgeschlossen.

7.6.    Unser Kunde verpflichtet sich, mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns dafür Sorge zu tragen, dass die Software und das dazugehörige Material nur für seinen eigenen internen Gebrauch gemäß dem Inhalt des Vertrages genutzt werden und weder Dritten zur Kenntnis gelangen noch von diesen genutzt werden.

8.   Nutzungsrecht unserer Softwarelizenzen

8.1.    Die Nutzung darf nur durch unseren Kunden mit Daten unseres Kunden und nur am vertraglich vereinbarten Einsatzort und auf dem vertraglich vereinbarten Rechner erfolgen. Die Nutzung umfasst dabei ausschließlich die Installation der Software, deren Laden in den Arbeitsspeicher sowie deren bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden entsprechend dem vereinbarten Zweck. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Die Änderung des Einsatzortes unter sonst gleichbleibenden Bedingungen ist zulässig. Unser Kunde ist verpflichtet, unmittelbar nach einer solchen Änderung alle Kopien am vorherigen Einsatzort zu vernichten bzw. zum neuen Einsatzort zu verbringen und uns hiervon schriftlich zu informieren.

8.2.    Unser Kunde ist nicht befugt, selbst oder durch Dritte, ohne unsere schriftliche Zustimmung die Software in irgendeiner Form zu vervielfältigen, ausgenommen für Archivzwecke. Im Notfall darf zu Zwecken der Erhaltung oder Rekonstruktion ein Ausweichrechner verwendet werden. Kopien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

8.3.    Eine Veränderung oder Bearbeitung der Software durch unseren Kunden in Eigenarbeit ist nicht zulässig. Veränderungen oder Bearbeitungen können nur von uns gegen ein angemessenes Entgelt ausgeführt werden. Unser Kunde darf einen Dritten beauftragen, wenn wir den Auftrag nicht ausführen können oder möchten. Zur Prüfung der Auftrags-übernahme ist uns eine Frist von mindestens 3 Wochen einzuräumen.

8.4.   Unserem Kunden ist untersagt, etwaige Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Programmidentifikationen dienende Merkmale zu entfernen oder zu verändern.

9.   Softwarewartung

9.1.    Wir werden im Rahmen des Wartungsvertrages die Software auf funktionsfähigem Stand halten, entsprechend den Spezifikationen des mit dem Objektcode der Software mitgelieferten Benutzerhandbuches.

9.2.    Lizenzen werden – sofern nicht schriftlich etwas anderes bestimmt wurde - nur zusammen mit einem Wartungs- und Supportpaket (nachfolgend „Wartung“ genannt) verkauft.

9.3.    Wir werden unserem Kunden folgende Leistungen im Rahmen der Wartung und nach erfolgter Zahlung der Wartungsgebühren erbringen:

-   Nach unserer Wahl die Beseitigung der reproduzierbaren Fehler in der Software und der zur Verfügung gestellten Dokumentation oder die Nennung von Maßnahmen zur Umgehung oder der temporären Überbrückung von Fehlern.

-   Abhängig vom Umfang des Wartungsvertrages Übersendung der jeweils jüngsten Fassung der Software und der jeweils neuesten Änderungen vorhandener Fassungen (Patches oder Updates) auf dem vereinbarten Datenträger nach erfolgter Bestellung unseres Kunden und Übersendung der entsprechenden Dokumentation.

-   Telefonische Unterstützung bei auftretenden, von unserem Kunden genau beschriebenen Softwareproblemen. Wir sorgen dafür, dass eine Meldestelle (Helpdesk) im Falle solcher Probleme werktäglich (Mo-Fr) von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ) telefonisch erreichbar ist.

9.4.    Die Wartungsgebühr ist jeweils vor Anfang der Wartungsperiode zur Zahlung fällig und ist ab Lieferdatum für ein ganzes Jahr gültig.

9.5.   Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt für die Wartung eine feste Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Wartung durch uns oder unseren Kunden nicht unter Einhaltung einer Frist drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

9.6.   Fehlerbehebungen werden unverzüglich durch uns begonnen und, in Abhängigkeit von Dringlichkeit und technischer Lösbarkeit, schnellstmöglich abgeschlossen. Stellt es sich heraus, dass ein von uns bearbeiteter Fehler kein Fehler in der gelieferten Software ist bzw. nicht von uns verursacht wurde, ist unser Kunde verpflichtet, uns die Kosten der Fehlerbeseitigung auf der Basis unserer jeweils gültigen Verrechnungssätze zu erstatten.

10.  Arbeiten auf dem Gelände unseres Kunden

10.1.  Bei Arbeiten, bei denen unsere Mitarbeiter oder unsere Beauftragten auf dem Gelände unseres Kunden arbeiten, gilt Folgendes:

10.2.  Unser Kunde hat unsere Mitarbeiter und/oder Beauftragten auf seine Kosten über bestehende Sicherheitsvorschriften und Gefahren zu unterrichten und alle zum Schutz von Personen und Sachen am Arbeitsplatz notwendigen Maßnahmen zu treffen.

10.3.  Unser Kunde hat unsere Mitarbeiter und/oder Beauftragten bei der Durchführung der Arbeiten auf seine Kosten im erforderlichen Umfang zu unterstützen und erforderliche Hilfeleistungen zu erbringen, wie etwa Vorbereitung der Baustelle bzw. Arbeitsplätze, Bereitstellung von Werk- und Hebezeugen, Bereitstellung von Wasser, Elektrizität und Netzwerkanbindung etc.

10.4.  Die Hilfeleistung unseres Kunden muss gewährleisten, dass unsere Arbeiten sofort nach Ankunft unserer Mitarbeiter und/oder Beauftragten begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durchgeführt werden können.

10.5.  Kommt unser Kunde seinen Pflichten nicht nach, sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die unserem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen.

10.6.  Kann eine Leistung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig erbracht werden, sind von uns bereits erbrachte Leistungen sowie entstandener Aufwand durch den Kunden auszugleichen.

 

10.7.  Im Austauschverfahren ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

11.  Zahlungsbedingungen

11.1.  Zahlungen sind, ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten zu leisten.

11.2.  Zahlungen des Kunden sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum unserer Rechnung zu leisten. Zur Einhaltung der Frist ist der Tag der Wertstellung der Zahlung auf einem unserer Konten maßgeblich.

11.3.  Kommt unser Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sind wir berechtigt, einen Verzugsschaden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno gem. § 247 BGB geltend zu machen. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.

12.  Eigentumsvorbehalt

12.1.  Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Mit Zahlung der letzten Rate geht das Eigentum an der Ware ohne weiteres auf unseren Kunden über. Unser Kunde verpflichtet sich, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.

12.2.  Hat unser Kunde seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt abweichend:

-   Unser Kunde ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt unser Kunde hiermit im Voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt unser Kunde weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.

-   Verarbeitung und Umbildung unserer Ware durch unseren Kunden findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren bezogen auf den Zeitpunkt der Verarbeitung zu.

13.  Gewährleistung

13.1.  Fehlt eine vereinbarte Beschaffenheit oder ist die von uns erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand sonst mangelhaft im Sinne von § 434 BGB, so dürfen wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche unseres Kunden Ersatz liefern oder nachbessern. Mehrfache Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen unsererseits sind zulässig. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten. Nachbesserungen erfolgen, soweit möglich und wenn nicht anders vereinbart ist, nach unserer Wahl in unserem Hause oder bei unserem Kunden.

13.2.  Wir gewährleisten, dass gelieferte Software nach Installation und bei vertragsgemäßer Nutzung durch unseren Kunden auf den im Vertrag angegebenen Rechnern vereinbarungsgemäß läuft und der von uns geleistete Service von Fachleuten ausgeführt wird.

13.3.  Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Ablieferung des Liefergegenstandes beim Kunden bzw. bei Installations- und Werkleistungen mit deren Abnahme. Erfolgt bei abnahmefähigen Installations- oder Werkleistungen innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellungsanzeige oder Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch uns keine Abnahme durch unseren Kunden, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit Ablauf des 6. Monats nach Zugang der Fertigstellungsanzeige bzw. Mitteilung der Abnahmebereitschaft bei unserem Kunden.

13.4.  Für den Fall, dass der Vertragsgegenstand für beide Parteien ein Handelsgeschäft im Sinne von § 343 HGB darstellt, gilt zudem Folgendes:

Unser Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, und hat, wenn sich hierbei Mängel zeigen, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

13.5.  Zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag ist unser Kunde erst dann berechtigt, wenn unsere Ersatzlieferung oder Nachbesserung mindestens dreimal innerhalb einer zu gewährenden Frist von jeweils mindestens drei Wochen ab Anzeige des Mangels bzw. dessen Fortbestehen fehlgeschlagen ist.

13.6.  Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in Abmessungen, Ausführungen und Funktionalität, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.

13.7.  Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn unser Kunde eine entsprechend substanzielle Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

13.8.  Eine Gewährleistung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

13.9.  Die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung gelten nicht für den Verkauf gebrauchter Gegenstände. Diese werden vielmehr unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

14.Haftung

14.1.  Eine Haftung unsererseits, unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn der Schaden durch eine schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Erfüllung unser Kunde regelmäßig vertraut (wesentliche Vertragspflicht) verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Sofern nach diesen Maßgaben eine Haftung für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben sind, so ist die Haftung auf den Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.

14.2.  Wir haften nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.

14.3.  Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, soweit unser Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere übliche Programm- und Datensicherungen und ausreichende Produktschulung des Benutzers - hätte verhindern können.

 

14.4.  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse (Ziffer 14.1 bis 14.3) gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht (Garantie).

15.Verstoß gegen Schutzrechte

15.1.  Wir stehen für unsere Rechte an der vertragsmäßig zur Verfügung gestellten Software ein und verpflichten uns, diese gegen alle Angriffe Dritter nach eigenem Ermessen zu verteidigen sowie unseren Kunden von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten durch die Software gegenüber unserem Kunden geltend gemacht werden.

16.Abtretbarkeit von Ansprüchen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

16.1.  Unser Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche, Rechte und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen, ohne unsere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder abzutreten. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

16.2.  Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte gegen unsere Ansprüche aus mit uns geschlossenen Verträgen stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

17.Anwendbares Recht, Schiedsklausel

17.1.  Für diese Geschäftsbedingungen und die ge­samten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden einschließlich der nachfolgenden Schiedsvereinbarung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller inter- und supranationalen Regelungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

17.2.  Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen uns und unserem Kunden oder aus der Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit des Vertragsverhältnisses ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Die Verhandlungssprache ist Englisch oder, wenn beide Vertragsparteien zustimmen, Deutsch. Schiedsort ist Aachen.

18.Teilnichtigkeit

18.1.  Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen unserem Kunden und uns nicht berührt.                    

Stand: 30. Juli 2024

 

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